AKTUELLER HINWEIS
Besuchsregeln
Die 2G-Regelung für den Museumsbetrieb wurde aufgehoben. Die Besucherinnen und Besucher dürfen die Einrichtungen unter der Voraussetzung „G Null“ aufsuchen. Es sind keine Datenerfassungen mehr erforderlich.
Gäste die das 14. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, eine FFP2-Maske oder eine sonstige Atemschutzmaske mit technisch vergleichbarem oder höherwertigem Schutzstandard zu tragen. Kinder müssen eine medizinische Maske nutzen.
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Die Häuser
*ermäßigten Eintritt erhalten Studenten und Auszubildende bis 27 Jahre, Schwerbehinderte, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Freier Eintritt für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.